VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Der Oberste Gerichtsrat sorgt für die Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung ins Amt und die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen von Richtern.
(2) Die Art und Weise, wie der Oberste Gerichtsrat organisiert und betrieben wird, wird durch organisches Gesetz bestimmt.
(1) Der Oberste Rat der Magistratur sorgt für die Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung und Disziplinarmaßnahmen gegen Richter. Der Oberste Rat der Magistratur übt seine Befugnisse direkt oder über seine Fachgremien aus.
(2) Das Verfahren für die Organisation und Arbeitsweise des Obersten Rates der Magistratur wird durch Organgesetz festgelegt.