VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19, valid until before 2000-07-28

Art.

124

Die Aufgaben und Struktur

(1) Der Generalstaatsanwalt und seine nachgeordneten Staatsanwälte überwachen die einheitliche exakte Durchführung der Gesetze durch öffentliche Verwaltungsorgane, juristische und natürliche Personen und ihre Vereinigungen; verteidigt die Rechtsordnung, die Rechte und Freiheiten der Bürger, trägt zur Rechtsausübung nach dem Gesetz bei.


(2) Das System der Staatsanwaltschaft umfasst die Generalstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaften und die spezialisierten Staatsanwaltschaften.


(3) Die Organisation, Kompetenz und das Verhalten der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sind gesetzlich festgelegt.

In force since 2000-07-28

Art.

124

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