DBA CH/MD
DBA Schweiz - Moldova
Abkommen Schweiz/ Moldova zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Art.
18Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergü tungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbststän dige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.