ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
239(1) Die Ausbildung der Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsschutzes zielt darauf ab, das Wissen zu erwerben und die jeweiligen Fähigkeiten auszubilden.
(2) Die Schulung der Arbeitnehmer zum Thema Arbeitsschutz erfolgt nach Maßgabe des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz nach Rücksprache mit den jeweiligen Gewerkschaften.
Art.
239???