ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2010-07-30, valid until before 2012-02-03

Art.

239

Schulung der Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsschutzes

(1) Die Ausbildung der Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsschutzes zielt darauf ab, das Wissen zu erwerben und die jeweiligen Fähigkeiten auszubilden.


(2) Die Schulung der Arbeitnehmer zum Thema Arbeitsschutz erfolgt nach Maßgabe des Ministeriums für Arbeit und Sozialschutz nach Rücksprache mit den jeweiligen Gewerkschaften.

In force since 2012-02-03

Art.

239

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