IT-Park-Gesetz MD
Informations-Technologie-Parks Gesetz MD
Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau
Art.
14Die von den Bewohnern des Parks gezahlten Beträge als eine einzige Steuer/Abgabe, die den Bewohnern von Informationstechnologieparks in Rechnung gestellt wird, werden dem Finanzministerium überwiesen auf ein "Treasury Account of Receipts" (Sonderkonto) und dann verteilt:
a) zum Staatshaushalt:
Einkommensteuer auf die unternehmerische Tätigkeit - 10,0%,
Einkommensteuer, die vom Gehalt abgezogen wird - 19,4%,
Steuer für die Straßenbenutzung durch in der Republik Moldau registrierte Kraftfahrzeuge - 0,1%;
b) zum staatlichen Sozialversicherungsbudget:
obligatorische staatliche Sozialversicherungsbeiträge von den Bewohnern der IT-Industrieparks - 54,7%;
c) Pflichtkrankenkassen:
obligatorische Krankenkassenprämien in Form eines prozentualen Beitrags aus Lohn- und sonstigen Vergütungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - 15,4%;
d) zu lokalen Budgets:
lokale Gebühren, die von Einwohnern von Informationstechnologieparks erhoben werden - 0,3%,
Grundsteuer von juristischen Personen - 0,1%.