ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
94Personen, die sich des Verstoßes gegen die Regeln zur Erlangung, Speicherung, Verarbeitung und zum Schutz der personenbezogenen Daten des Mitarbeiters schuldig gemacht haben, haften gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.