ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01

Art.

197

Garantien im Bereich der staatlichen Sozialversicherung

Die Arbeitnehmer unterliegen der staatlichen Sozialversicherung und erhalten alle Garantien, Entschädigungen und sonstigen Zahlungen, die das staatliche Sozialversicherungssystem gemäß den geltenden Rechtsvorschriften leistet.