ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01

Art.

201

Arbeitsdisziplin

Arbeitsdisziplin ist die Verpflichtung aller Mitarbeiter, die gemäß diesem Kodex festgelegten Verhaltensregeln, andere normative Akte, Tarifverträge, kollektive und individuelle Arbeitsverträge sowie normative Akte auf der Ebene der Einheit, einschließlich der internen Regulierung der Einheit, einzuhalten.