ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2015-12-18, valid until before 2019-01-01

Art.

204

???

???

In force since 2019-01-01

Art.

204

Wie man die Reize anwendet

(1) Die Anreize werden vom Arbeitgeber nach Rücksprache mit den Arbeitnehmervertretern angewandt.


(2) Die Anreize werden in einer Anordnung (Bestimmung, Entscheidung, Beschluss) festgehalten und der Arbeitsgruppe zur Kenntnis gebracht.