ArbGB
Arbeitsgesetzbuch MD
Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau
Art.
277(1) Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Vertrages im Zusammenhang mit dem Ablauf seiner Laufzeit einen individuellen Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von bis zu 2 Monaten abgeschlossen haben, erhalten eine Zulage für nicht genutzte Urlaubstage.
(2) Die in Absatz 1 vorgesehene Methode zur Berechnung des Urlaubsgeldes wird von der Regierung festgelegt.