ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2017-08-18, valid until before 2017-10-20

Art.

318

???

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In force since 2017-10-20

Art.

318

Begrenzung einer kontinuierlichen Schichtarbeit

(1) Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Schwangere sowie Personen, für die eine kontinuierliche Schichtarbeit gemäß einem ärztlichen Gutachten kontraindiziert ist, dürfen nicht in eine kontinuierliche Schichtarbeit einbezogen werden.


(2) Personen mit schweren und akzentuierten Behinderungen, ein Elternteil (Vormund, Pfleger) mit Kindern unter vier Jahren oder Kindern mit Behinderungen, Personen, die die Arbeit mit dem Erziehungsurlaub gemäß § 126 und § 127, Abs. (2) kombinieren, sowie Arbeitnehmer, die aufgrund eines ärztlichen Gutachtens einen kranken Familienangehörigen pflegen, dürfen kontinuierliche Schichtarbeit nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung leisten. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die oben genannten Arbeitnehmer in schriftlicher Form über ihr Recht auf Ablehnung der kontinuierlichen Schichtarbeit zu informieren.