ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01

Art.

364

Organisation des Streiks auf territorialer Ebene

(1) Das Recht, den Streik auf territorialer Ebene zu organisieren und auszurufen, steht dem territorialen Gewerkschaftsorgan zu.


(2) Die Ansprüche der Streikteilnehmer werden auf Antrag des interessierten Sozialpartners von den territorialen Kommissionen für Konsultationen und Tarifverhandlungen geprüft.


(3) Der Streik wird in Übereinstimmung mit diesem Gesetz und mit dem auf territorialer Ebene abgeschlossenen Tarifvertrag erklärt und durchgeführt.