ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2017-10-20, gültig bis vor 2019-01-01

Artikel 85
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Inkraft seit 2019-01-01

Artikel 85
Rücktritt

(1) Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Rücktritt - Kündigung des individuellen Arbeitsvertrags, mit Ausnahme der Bestimmung von Absatz (4.1) aus eigener Initiative, wird der Arbeitgeber von 14 Kalendertage im Voraus schriftlich darüber informiert. Diese Frist beginnt an dem Tag, der unmittelbar auf den Tag der Eintragung des Antrags folgt.


(2) Im Falle des Rücktritts des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Pensionierung, mit der Festlegung des Grades der Behinderung, mit Urlaub für die Kinderbetreuung, mit der Registrierung in einer Bildungseinrichtung, mit dem Umzug in einem anderen Ort zu Leben, mit der Betreuung des Kindes bis zum Alter von 14 Jahren oder des Kindes mit Behinderungen, mit der Wahl zu einer Wahlposition, mit der Beschäftigung durch Wettbewerb in einem anderen Arbeitsrecht in Kraft, der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Rücktritt innerhalb der im eingereichten und registrierten Antrag angegebenen kurzen Frist anzunehmen, der das entsprechende Dokument beigefügt ist, das dieses Recht bestätigt.


(3) Nach dem Ablauf der in Absatz (1), (2) und (4.1) genannten Fristen der Arbeitnehmer hat das Recht, die Arbeit einzustellen, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, die dem Arbeitnehmer zustehenden Lohnrechte vollständig zu bezahlen und die Dokumente seiner Tätigkeit in der Einrichtung freizugeben.


(3.1) Der individuelle Arbeitsvertrag kann durch schriftliche Vereinbarung der Parteien vor Ablauf der in Absatz (1), (2) und (4.1) angegebenen Fristen gekündigt werden.


(4) Für 7 Kalendertage ab dem Datum der Einreichung des Rücktrittsantrags hat der Arbeitnehmer das Recht seinen Antrag zurückzuziehen oder einen neuen Antrag einzureichen, um der erste zu stornieren. In diesem Fall ist der Arbeitgeber berechtigt den Arbeitnehmer nur freizustellen, wenn bis zum Widerruf (Annullierung) des eingereichten Antrags ein individueller Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitnehmer unter den Bedingungen dieses Kodex geschlossen wurde.


(4.1) Der Leiter einer Abteilung (Filiale oder Repräsentanz), seine Stellvertreter und der Hauptbuchhalter haben das Recht, durch einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber einen Monat im Voraus zu kündigen.


(5) Wenn nach dem Ablauf der in Absatz (1), (2) und (4.1) genannten Fristen,  und der Arbeitnehmer ist nicht tatsächlich aus dem Amt entlassen worden, und er setzt seine Arbeitstätigkeit fort, ohne seinen schriftlich bekräftigen Wunsch der individuellen Arbeitsvertrag aufzulösen, ist seine Freilassung nicht zulässig.