ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Inkraft seit 2003-10-01, gültig bis vor 2008-07-01

Artikel 350
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Inkraft seit 2008-07-01

Artikel 350
Grundsätze der Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Grundsätze der Arbeitsgerichtsbarkeit sind:


a) Schlichtung der divergierenden Interessen der Parteien, die sich aus den Beziehungen gemäß Art. 348 ergibt;


b) das Recht der Arbeitnehmer, von ihren Vertretern verteidigt zu werden;


b. 1) das Recht der Arbeitgeber, durch die Patronate geschützt zu werden;


c) Befreiung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter von den Anwaltskosten;


d) Operativität bei der Prüfung einzelner Arbeitskämpfe und kollektiver Arbeitskämpfe.