VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Die Verfassungsbestimmungen über die Menschenrechte und -freiheiten werden im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie den Bündnissen und anderen Verträgen, denen die Republik Moldau beigetreten ist, ausgelegt und angewandt.
(2) Bestehen Widersprüche zwischen den Pakten und Verträgen über grundlegende Menschenrechte, denen die Republik Moldau angehört, und ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften, so wird den internationalen Vorschriften Vorrang eingeräumt.