VERFASSUNG
VERFASSUNG MOLDOVAS
VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA
(1) Der Staat gründet sich auf die Einheit des Volkes der Republik Moldau. Die Republik Moldau ist die gemeinsame und unteilbare Heimat aller ihrer Bürger.
(2) Der Staat erkennt an und garantiert das Recht aller Bürger, ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität zu bewahren, zu entwickeln und auszudrücken.