VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19

Art.

21

Die Unschuldsvermutung

Jede Person, die einer straftat beschuldigt wird, wird im Rahmen eines öffentlichen Gerichtsverfahrens, in dem Sie alle für Ihre Verteidigung erforderlichen Garantien erhalten hat, als unschuldig angesehen, bis ihre Schuld rechtlich bewiesen ist.