VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 21
Die Unschuldsvermutung

Jede Person, die einer straftat beschuldigt wird, wird im Rahmen eines öffentlichen Gerichtsverfahrens, in dem Sie alle für Ihre Verteidigung erforderlichen Garantien erhalten hat, als unschuldig angesehen, bis ihre Schuld rechtlich bewiesen ist.