VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19, gültig bis vor 2003-08-08

Artikel 73
Die Gesetzgebungsinitiative

Das Initiativrecht liegt bei den Abgeordneten des Parlaments, dem Präsidenten der Republik Moldau und der Regierung.

Inkraft seit 2003-08-08

Artikel 73
Die Gesetzgebungsinitiative

Das Recht auf Gesetzgebungsinitiative liegt bei den Abgeordneten im Parlament, dem Präsidenten der Republik Moldau, der Regierung, der Volksversammlung der autonomen Gebietseinheit Gagausien.