VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 76
Inkrafttreten des Gesetzes

Das Gesetz wird im Amtsblatt der Republik Moldau veröffentlicht und tritt am Tag seiner Veröffentlichung oder zu dem in seinem Text vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft. Die Nichtveröffentlichung des Gesetzes führt zu seiner Nichtexistenz.