VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19

Artikel 99
Inkompatibilitäten

(1) Die Position des Regierungsmitglieds ist mit der Ausübung einer anderen vergüteten Funktion unvereinbar.


(2) Andere Unvereinbarkeiten werden durch organisches Gesetz festgestellt.