VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19, gültig bis vor 2000-07-28

Artikel 100
Die Beendigung der Regierungsmitgliedschaft

Das Amt des Regierungsmitglieds erlischt bei Rücktritt, Unvereinbarkeit oder Tod.

Inkraft seit 2000-07-28

Artikel 100
Beendigung der Regierungsmitgliedschaft

Das Amt des Regierungsmitglieds erlischt im Falle von Rücktritt, Widerruf, Unvereinbarkeit oder Tod.