VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19, gültig bis vor 2002-12-12

Artikel 123
Die Befugnisse

Der Oberste Richterrat sorgt nach den Regeln der gerichtlichen Organisation für Ernennungen, Reisen, Beförderungen und Disziplinarmaßnahmen für Richtern.

Inkraft seit 2002-12-12

Artikel 123
Die Befugnisse

(1) Der Oberste Gerichtsrat sorgt für die Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung ins Amt und die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen von Richtern.


(2) Die Art und Weise, wie der Oberste Gerichtsrat organisiert und betrieben wird, wird durch organisches Gesetz bestimmt.