VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 2002-12-12, gültig bis vor 2022-04-01

Artikel 123
Die Befugnisse

(1) Der Oberste Gerichtsrat sorgt für die Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung ins Amt und die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen von Richtern.


(2) Die Art und Weise, wie der Oberste Gerichtsrat organisiert und betrieben wird, wird durch organisches Gesetz bestimmt.

Inkraft seit 2022-04-01

Artikel 123
Befugnisse

(1) Der Oberste Rat der Magistratur sorgt für die Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung und Disziplinarmaßnahmen gegen Richter. Der Oberste Rat der Magistratur übt seine Befugnisse direkt oder über seine Fachgremien aus.

(2) Das Verfahren für die Organisation und Arbeitsweise des Obersten Rates der Magistratur wird durch Organgesetz festgelegt.