VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 1994-08-19, valid until before 2002-12-12

Art.

123

Die Befugnisse

Der Oberste Richterrat sorgt nach den Regeln der gerichtlichen Organisation für Ernennungen, Reisen, Beförderungen und Disziplinarmaßnahmen für Richtern.

In force since 2002-12-12

Art.

123

Die Befugnisse

(1) Der Oberste Gerichtsrat sorgt für die Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung ins Amt und die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen von Richtern.


(2) Die Art und Weise, wie der Oberste Gerichtsrat organisiert und betrieben wird, wird durch organisches Gesetz bestimmt.