VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


In force since 2002-12-12, valid until before 2022-04-01

Art.

123

Die Befugnisse

(1) Der Oberste Gerichtsrat sorgt für die Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung ins Amt und die Anwendung von Disziplinarmaßnahmen von Richtern.


(2) Die Art und Weise, wie der Oberste Gerichtsrat organisiert und betrieben wird, wird durch organisches Gesetz bestimmt.

In force since 2022-04-01

Art.

123

Befugnisse

(1) Der Oberste Rat der Magistratur sorgt für die Ernennung, Versetzung, Abordnung, Beförderung und Disziplinarmaßnahmen gegen Richter. Der Oberste Rat der Magistratur übt seine Befugnisse direkt oder über seine Fachgremien aus.

(2) Das Verfahren für die Organisation und Arbeitsweise des Obersten Rates der Magistratur wird durch Organgesetz festgelegt.