DBA CH/MD

DBA Schweiz - Moldova

Abkommen Schweiz/ Moldova zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen


In force since 2000-08-22

Art.

18

Ruhegehälter

Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergü tungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbststän dige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.