ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Titel VII
INTERNE REGELN DER EINRICHTUNG. ARBEITSDISZIPLIN
Kapitel I
GESCHÄFTSORDNUNG

Art.

  198 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die interne Regelung der Einheit ist ein Rechtsakt, der in jeder Einheit unter Konsultation der Arbeitnehmervertreter ausgearbeitet und durch die Anordnung (Bestimmung, Entscheidung, Beschluss) des Arbeitgebers genehmigt wird.

(2) Die interne Regelung der Niederlassung darf keine Bestimmungen enthalten, die gegen die geltenden Rechtsvorschriften, die Übereinkommensklauseln und den Tarifvertrag verstoßen.

(3) Durch die interne Regelung der Niederlassung können die individuellen oder kollektiven Rechte der Arbeitnehmer nicht eingeschränkt werden.

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Art.

  199 ???

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Art.

  200 Statuten und Disziplinarvorschriften

In einigen Branchen der Volkswirtschaft gelten von der Regierung genehmigte Statuten und Disziplinarvorschriften für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern.

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