ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


Stand:
Kapitel II
ARBEIT VON FRAUEN, MENSCHEN MIT FAMILIENPFLICHTEN UND ANDEREN

Art.

  247 Beschäftigungsgarantien für Schwangere und Personen mit Kindern bis 4 Jahre

(1) Arbeitsverweigerung oder Gehaltsminderung aus Gründen der Schwangerschaft oder des Bestehens von Kindern bis zu 4 Jahren ist verboten. Die Verweigerung der Beschäftigung einer schwangeren Frau oder einer Person mit einem Kind bis zu 4 Jahren aus anderen Gründen muss gerechtfertigt sein, wobei der Arbeitgeber die betroffene Person innerhalb von 5 Kalendertagen ab dem Datum der Registrierung bei der Feststellung des Antrags auf Beschäftigung schriftlich informiert. Die Ablehnung der Beschäftigung kann vor Gericht angefochten werden.

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Art.

  248 Arbeiten, bei denen die Verwendung von Arbeit bestimmter Kategorien von Frauen verboten ist

Es ist verboten die Verwendung der Arbeit von schwangere Frauen, Frauen, die kürzlich geboren haben, und stillende Frauen für die Arbeit im Untergrund in den Minen sowie für alle anderen Aktivitäten, die ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit darstellen oder sich auf den Verlauf der Schwangerschaft oder das Stillen auswirken können, gemäß den von der Regierung genehmigten Mindestanforderungen zu verwenden.

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Art.

  249 Einschränkung der Überweisung auf Dienstreise

(1) Es ist nicht gestattet, Personen, denen eine Reise nach dem ärztlichen Attest kontraindiziert ist, zu geschäftlichen Zwecken zu entsenden.

(2) Personen mit schweren und akzentuieren Behinderungen, schwangere Frauen, Alleinerziehende mit Kindern bis 14 Jahren, Angestellte mit Kindern bis 4 Jahren oder Kinder mit Behinderungen, Personen, die Ferien zur Kinderbetreuung mit der Arbeit kombinieren, gemäß Art. 126 und 127, Abs.(2), sowie Mitarbeiter, die für ein krankes Familienmitglied kümmern, auf der Grundlage des ärztlichen Attests, kann nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung in Bewegung gesendet werden. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber verpflichtet, die genannten Arbeitnehmer schriftlich über ihr Ausreiserecht zu informieren.

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Art.

  250 Transfer zu einem anderen Job einiger Kategorien von Frauen

(1) Für den Fall, dass infolge der Risikobewertung durch einen Fachmann nach dem Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz die Arbeit einer schwangeren Frau, einer Frau, die vor kurzem geboren hat oder die am Ende des Babystillens ist, nachweislich ein Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit darstellt oder sich auf den Verlauf der Schwangerschaft oder das Stillen auswirken könnte, ergreift der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, um durch einen Wechsel der Zeitarbeit den Einfluss von Risikofaktoren auf die obengenannten Personen auszuschließen.

(2) Falls die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß Absatz (1) dieses Artikels ist aus objektiven Gründen nicht möglich, dass der schwangeren Frau, Frau der kürzlich geboren hat oder der stillenden Frau eine andere Arbeit gegeben wird, um zu vermeiden, dass sie den in der Bewertung ermittelten Risikofaktoren ausgesetzt ist. Während der Tätigkeit im neuen Job erhalten die obengenannten Frauen das durchschnittliche Gehalt aus dem vorherigen Job.

(3) Die Bestimmungen von Absatz (1) und (2) gelten auch in Fällen, in denen während der Ausführung von Arbeiten unter Einfluss von Risikofaktoren eine Schwangerschaft oder Stillzeit auftritt, sofern der Arbeitgeber ordnungsgemäß informiert wird.

(4) Schwangere Frauen, Frauen, die vor kurzem geboren hat, und stillende Frauen werden mit der Aufrechterhaltung des Durchschnittsgehalts aus dem vorherigen Job aus der Nachtarbeit entlassen.

(5) Bis zur Frage der Erteilung weiterer Arbeiten nach Abs. (2) bis (4) oder wenn der Wechsel des Arbeitsplatzes aus objektiven Gründen nicht möglich ist, werden schwangere Frauen, Wöchnerinnen und stillenden Frauen von der Erfüllung ihrer Arbeitspflichten befreit, wobei das Durchschnittsgehalt für die Tage, an denen sie aus diesem Grund nicht gearbeitet haben, beibehalten wird.

(6) Unbeschadet des Absatzes (1) - (5), Frauen, die Kinder bis zu 3 Jahren haben, falls sie ihren Arbeitsverpflichtungen nicht nachkommen können, in der in diesem Kodex vorgesehenen Weise auf eine andere Stelle übertragen werden, wobei das Durchschnittsgehalt vom vorherigen Job bis zum Erreichen des Alters von 3 Jahren beibehalten wird.

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Art.

  251 Verbot der Entlassung von schwangeren Frauen und Mitarbeitern, die Kinder bis zu 4 Jahren betreuen

Es ist verboten, schwangere Frauen, Frauen mit Kindern bis zu 4 Jahren und Personen, die den nach Art. 124, 126 und 127 vorgesehenen Kinderbetreuungsurlaub in Anspruch nehmen, außer in den in Art. 86, Abs. (1), Punkte b), g) – k).

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Art.

  252 Garantien für die Betreuer von Kinder, die ohne mütterliche Fürsorge sind

Garantien und Rechte, für die Frauen mit Kindern bis zu 4 Jahren und anderen Personen, die die Kinderbetreuungsferien nach Art. 124, 126 und 127 (Einschränkung der Nachtarbeit, zusätzliche Arbeit, Anziehung zur Arbeit an Ruhetagen und Entsendung auf Geschäftsreisen, Gewährung zusätzlichen Urlaubs, Einrichtung eines privilegierten Arbeitsregimes, andere Garantien und Einrichtungen, die durch das Arbeitsgesetz festgelegt wurden) in Anspruch nehmen, erweitern sich, nebst der in Art. 124, Abs.(4) festgelegten Verwandten, und auf andere Personen, die sich wirklich um Kinder ohne mütterliche Fürsorge kümmern (im Falle des Todes, des Verlustes der elterlichen Rechte oder des längeren Aufenthalts der Mutter in einer Behandlungseinrichtung, in anderen Fällen), sowie auf die Erziehungsberechtigten (Kuratoren) von Minderjährigen.

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Art.

  252 .1 Garantien für Menschen, die ein Kind mit Behinderungen erziehen

Einer der Eltern (Vormund, Kurator), die ein Kind mit Behinderungen erziehen, erhält auf der Grundlage einer schriftlichen Anfrage zusätzlich einen freien Tag pro Monat mit der Aufrechterhaltung des Durchschnittsgehalts vom Arbeitgeberkonto.

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2015-12-18
 

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Art.

  252 .2 Kinderbetreuungsdienste für Kinder bis zu 3 Jahren

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmern gemäß dem von der Regierung genehmigten Rechtsrahmen Kinderbetreuungsdienste für Kinder bis zu 3 Jahren anbieten.

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2022-04-25
 

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