IT-Park-Gesetz MD

Informations-Technologie-Parks Gesetz MD

Gesetz zur Errichtung von Informationstechnologieparks in der Republik Moldau


In force since 2018-07-20, valid until before 2020-08-07

Art.

6

Parkmanagement

(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.


(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur geschlossenen Vertrag übernommen.


(3) Die Einkommensquelle der Parkverwaltung besteht aus den Pflichtbeiträgen der Bewohner des Parks, deren Größe von der Verwaltung gemäß ihrer Verordnung entsprechend der Anzahl der Bewohner des Parks und dem Einkommen bestimmt wird von ihrem Einnahmenvolumen. Die Höhe der Pflichtabgabe des Bewohners des Parks wird zu gleichen Bedingungen festgelegt und darf nicht diskriminierend sein.


(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen. 


(kein offizieller Text! Übersetzt von Innovation Seven SRL)

In force since 2020-08-07

Art.

6

Parkmanagement

(1) Mit der Errichtung des Parks errichtet die Regierung ihre Verwaltung, die den Status einer juristischen Person hat, die nach Grundsätzen der Eigenfinanzierung handelt. Die Regeln für die Organisation und den Betrieb der Parkverwaltung werden von der Regierung genehmigt.


(2) Die Verwaltung des Parks wird von einem Verwalter verwaltet, der auf Vorschlag des Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur für einen Zeitraum von 5 Jahren von der Regierung ernannt wird. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Administrators werden in der Verordnung über die Organisation und das Funktionieren der Parkverwaltung festgelegt und in den zwischen dem Administrator und dem Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur geschlossenen Vertrag übernommen.


(3) Die Einnahmequellen der Parkverwaltung bestehen aus den obligatorischen Beiträgen der Parkbewohner sowie anderen legalen Einkünften resultierend aus den Aufgaben gemäß Art. 13 lit. h) und l). Die Höhe der Pflichtbeiträge der Parkbewohner wird von der Parkverwaltung gemäß ihrer Regelungen abhängig von der Anzahl der Parkbewohner und deren Umsatz bestimmt.


(4) Die Verwaltung hat kein Recht, in die wirtschaftliche Tätigkeit der Bewohner des Parks einzugreifen.

Monitorul Oficial (MD)
Teil
2020
2020-08-07
Nr. 199-204

Gesetz zur Ă„nderung einiger Artikel des IT-Park-Gesetzes

Art.

I

- Das Gesetz Nr. 77/2016 auf Information Technology Parks (official monitor der Republik Moldau, 2016, keine. 157-162, Kunst. 318) in der geänderten Fassung, wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 6 erhält Absatz (3) folgende Fassung:

"(3) die Einnahmequellen der Parkverwaltung bestehen aus den obligatorischen Beiträgen der Parkbewohner sowie anderen rechtlichen Einkünften aus den Pflichten gemäß Art. 13 lit. h) und l). Die Höhe der Pflichtbeiträge der Parkbewohner wird von der Parkverwaltung gemäß Ihrer Verordnung abhängig von der Anzahl der Parkbewohner und Ihrem Einkommen aus dem Verkauf bestimmt.”

2. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

"c) die Möglichkeit, von den Finanzmitteln des Fonds zur Unterstützung digitaler Innovationen und technologischer startups zu profitieren, der auf der Grundlage der von der Regierung genehmigten Verordnung arbeitet, die die Grundsätze, Aufgaben, Ziele des Fonds sowie die Art der Ausbildung und Nutzung seiner Mittel festlegt;”

3. In Artikel 16 Absatz 1 wird "60%" durch "68%"ersetzt.

4. In Artikel 19:

Absatz (1):

im einleitenden Teil wird das Wort "Beendigung" durch das Wort "Auflösung" ersetzt”;

in den Buchstaben A und b werden die Worte "3 Monate" durch die Worte "30 Tage" ersetzt”;

der Absatz wird durch lit. e) mit folgendem Inhalt ergänzt:

"e) auf initiative der Parkverwaltung, wenn nach der jährlichen überprüfung durch die Prüfstelle festgestellt wird, dass der gebietsansässige die in diesem Gesetz vorgesehenen Bedingungen für die Qualifikation als gebietsansässiger eines Informationstechnologieparks nicht mehr erfüllt.”

in Absatz (2) wird der Text "a) und b)" ersetzt durch "a), b) und e)".