ArbGB

Arbeitsgesetzbuch MD

Arbeitsgesetzbuch der Republik Moldau


In force since 2003-10-01, valid until before 2012-02-03

Art.

242

Bereitstellung von Schutznahrungsmitteln

(1) Das Schutznahrungsmittel wird vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern, die an Arbeitsplätzen mit schädlichen Bedingungen arbeiten, kostenlos gewährt.


(2) Die als kostenlose Schutznahrung angebotenen Lebensmittel, ihre Menge und die Kategorien der Arbeitnehmer, denen sie gewährt werden, werden auf die von der Regierung vorgesehene Weise und im Tarifvertrag festgelegt.

In force since 2012-02-03

Art.

242

???

???