VERFASSUNG

VERFASSUNG MOLDOVAS

VERFASSUNG DER REPUBLIK MOLDOVA


Inkraft seit 1994-08-19, gültig bis vor 2000-07-28

Artikel 124
Die Aufgaben und Struktur

(1) Der Generalstaatsanwalt und seine nachgeordneten Staatsanwälte überwachen die einheitliche exakte Durchführung der Gesetze durch öffentliche Verwaltungsorgane, juristische und natürliche Personen und ihre Vereinigungen; verteidigt die Rechtsordnung, die Rechte und Freiheiten der Bürger, trägt zur Rechtsausübung nach dem Gesetz bei.


(2) Das System der Staatsanwaltschaft umfasst die Generalstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaften und die spezialisierten Staatsanwaltschaften.


(3) Die Organisation, Kompetenz und das Verhalten der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sind gesetzlich festgelegt.

Inkraft seit 2000-07-28

Artikel 124
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